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Das
kennt fast jeder Selbstständige: Man berät, gibt
Auskünfte - oft auch "schnell mal" am Telefon,
aber irgendwann geht es einem selbst eigentlich zu weit.
Dann, wenn die Fragen normalerweise schon in die zahlbare
Leistung hineingehen, oder auch, wenn die zwischendurch
gestellten kleinen Fragen und schnellen Aufgaben sich ganz
schön zusammenläppern. Immer mal "nur fünf
oder zehn Minuten" summieren sich auch schnell zu mehreren
Stunden.
Womit
soll oder muss man in Vorlage treten oder als Service ansehen
- und ab wann kann man etwas berechnen?
Klar
machen: Was ist inbegriffen?
Machen
Sie sich zunächst einmal selbst klar, wie Ihre konkrete
Leistung zum jeweiligen Honorar aussieht.
Beispiel:
Ein Webdesigner veranschlagt eine Pauschale. Will er diese
Pauschale generell "pro Image-Website" veranschlagen
oder auf einen bestimmten Umfang begrenzen? Was ist mit
Extras wie Bildbearbeitung? Oder mit der Anmeldung der Website
in Suchmaschinen?
In jeder
Branche fällt zu bestimmten Leistungen eine ganze Menge
weiterer Handgriffe an - oder sie können von einem
Kunden als Selbstverständlichkeit gesehen werden. Nachträglich
ist es nicht so einfach, möglicherweise sogar ein Streitpunkt,
wenn beide Parteien feststellen, dass sie von unterschiedlichen
Dingen ausgegangen sind.
Das
ist dann zu vermeiden, wenn Sie als Selbstständiger
Ihr Angebot wirklich konkretisieren.
Tipp:
Machen Sie das nicht erst, wenn Sie um ein Angebot gebeten
werden, sondern nutzen Sie Ihren Unternehmensauftritt -
zum Beispiel Ihre Internetseite - dazu, das schon näher
aufzuschlüsseln. Führen Sie dabei auch "Extras",
die Sie als Serviceleistung mit dazugeben, als solche auf.
Nur so können potenzielle Kunden auch sehen, was außerhalb
der Pauschale zu welchem Preis extra anfällt und was
Sie netterweise nicht berechnen.
Im
Angebot nicht zu viel verschenken
Gerade
im Dienstleistungsbereich muss man, um ein gutes Angebot
abgeben zu können, oft schon in die Tiefe gehen. Und
um zu zeigen, was man kann und wie man im Falle eines Auftrages
vorgehen würde, geht man mit Fachwissen in Vorleistung.
Beispiel:
Ein Berater soll die Arbeitsprozesse in einem Unternehmen
verbessern. Nach einem unverbindlichen Vorgespräch
soll nun im Angebot konkret begründet werden, was der
Berater tun wird und warum.
Je nach
Leistung kann das Angebot schon dazu führen, dass man
einen Teil der Beratungsleistung verschenkt. Das kann auch
bei einem Grafiker der Fall sein, der ein bestehendes Logo
kommentiert und einen anderen Vorschlag andeutet.
Es ist
also wichtig, dass Sie für sich prüfen, ob das
bei Ihrer Leistung auch der Fall ist. Natürlich ist
es dennoch wichtig, dass Sie individuell formulierte und
konkrete Angebote abgeben. Neigen Sie zu zu viel Ausführlichkeit
oder sind Sie noch nicht so lange selbstständig und
haben das Gefühl, Sie müssten mehr von sich geben,
um den Auftrag überhaupt zu bekommen, dann stoppen
Sie sich da, wo Sie die Antworten im Angebot schon komplett
abliefern.
So manches
zu ausführliche Angebot hat schon dazu geführt,
dass eine Firma sagt: "Achso, ja danke, das kann ich
jetzt auch selbst machen!" Ob das dann tatsächlich
in Eigenregie durchführbar ist, ist eine andere Sache.
Entscheidend ist, dass der Auftraggeber Sie nicht engagiert,
wenn er denkt, er könne es aufgrund der bisherigen
Informationen auch selbst.
Tipp:
Ist Ihre Branche so geartet, dass Sie sehr ausführliche
Angebote machen müssen, die zwangsläufig schon
sehr viele Details preisgeben, dann überlegen Sie,
ob Sie das nicht vorher auch vereinbaren möchten: Ein
Pauschalpreis für ein ausführliches Angebot, falls
ein späterer Auftrag nicht zu Stande kommt, ist für
einen Kundenkreis, der in dieser Branche tätig ist,
keine Neuheit.
Übrigens:
Die meisten Kunden sind fair. Absichtlich kostenfreie Informationen
rausholen, tun also die wenigsten. Wenn Sie jedoch den Eindruck
haben, dass dem so ist, ist es wichtig, dass Sie Grenzen
ziehen.
Die
Grenze aufzeigen
Meistens
ist es so, dass Kunden schlichtweg nicht einschätzen
können, wie viel Aufwand eine Sache macht.
Wenn
also, um beim obigen Beispiel zu bleiben, der Webdesigner
von sich aus weiß, dass in seiner Pauschale soundsoviele
Seiten enthalten sind und er es gewohnt ist, dass Fotos
digital geschickt werden, dann entsteht für ihn plötzlich
ein großer Mehraufwand, wenn sein Kunde ihm einen
Stapel Fotoabzüge zum Scannen und Bearbeiten schickt.
Der Kunde sieht das aber vielleicht anders, denn er hat
gelesen "inklusive Bildbearbeitung". Dass der
Webdesigner damit "meint", dass er elektronische
Bilder bearbeitet und nicht Abzüge erstmal einscannt,
kann der Kunde weder wissen noch einschätzen, dass
das sehr viel mehr Aufwand bedeutet als vom Dienstleister
kalkuliert.
Die
erste Regel hatten wir schon: Das Angebot so konkret wie
möglich formulieren. So brauchen Sie das nicht extra
nochmal besprechen, denn Ihr Kunde weiß, was ggf.
zusätzlich kostet. Oder aber Sie können auf die
Einzelleistungen verweisen und zum Beispiel Ihrem Kunden
sagen, dass Sie sehr gerne die Fotos auch für ihn scannen
und das dann nach Zeit zu xx Euro pro Stunde berechnen oder
aber dass er diese Teilleistung auch selbst übernehmen
kann und bei elektronischem Schicken keine weiteren Kosten
anfallen.
Tipp:
Gerade wenn Kunden Ihr Preis zu hoch ist, sind diese Ihnen
dankbar, wenn Sie aufzeigen, wie sie sich Geld sparen können,
indem sie bestimmte Leistungen selbst übernehmen. Das
hält Sie außerdem davon ab, ständig von
sich aus Preisnachlässe zu geben, nur weil Ihr Auftraggeber
jammert, es sei ihm zu teuer.
Ähnlich
ist es mit Telefonanrufen zwischendurch. Ganz unabhängig
von der Branche ist man häufig mit seinen Kunden in
Kontakt. Oft wird "mal eben" Rat gegeben, der
eigentlich zur kostenpflichtigen Leistung gehört, oder
aber die Telefonate dauern zwar jeweils nur ein paar Minuten,
häufen sich aber, sodass Sie für diesen einen
Kunden mehrere Stunden beschäftigt sind. Hier müssen
Sie als Selbstständiger eine Grenze ziehen. Handelt
es sich um Telefonate, die tatsächlich eine fachliche
Beratung darstellen bzw. wo Sie andauernd, auch wenn es
nur einige Minuten sind, für diesen Kunden eine Leistung
ausführen, dann besprechen Sie das mit dem betreffenden
Kunden.
Natürlich
ist es wichtig, hier fair vorzugehen. Jeder von uns Selbstständigen
wird gerne mit Kunden telefonieren und ganz selbstverständlich
auch Rat geben oder zwischendrin mal kurz etwas "so"
machen. Wenn das aber das "normale" Maß
überschreitet - und das merken Sie sehr schnell, wenn
Sie das Gefühl haben, andauernd kostenfrei für
jemanden zu arbeiten und unzufrieden damit sind, dann ist
das nicht mehr in Ordnung.
Wichtig:
Denken Sie aber daran, dass Sie nicht aus der Wut heraus
mit einem Kunden sprechen - erst recht nicht, wenn Sie nun
schon wochen- oder monatelang ohne irgendwas zu sagen auf
diese Weise tätig waren. Denn für Ihren Kunden
sieht es bisher so aus, als ob alles in Ordnung wäre.
Er würde sich also zu Recht auf den Schlips getreten
fühlen, wenn er nun aus dem heiteren Himmel angesprochen
wird, dass das so nicht mehr geht (oder, wenn Sie wütend
sind, ihn vielleicht sogar noch schief anreden).
Gehen
Sie nicht davon aus, dass Ihre Kunden Sie ausnutzen möchten
- dieses Gefühl hat man nämlich dann oft schnell.
Vielmehr ist es einfach so, dass Sie selbst viel früher
etwas dazu sagen müssen und sich bitte vor Augen führen,
dass Ihre Kunden in den meisten Fällen den tatsächlichen
Aufwand einfach nicht einschätzen können.
Was
ist mit "Kleckerles"-Beträgen?
Übrigens
ist es vielen Kunden gar nicht so recht, ihren Dienstleister
immer mal "zu belästigen", wenn sich zwischendrin
Fragen oder eine Tätigkeit ergibt. Denn diese sind
sich oft nur zu sehr bewusst, dass "Kleinvieh auch
Mist macht", und fühlen sich auch viel wohler,
wenn sie von sich aus jederzeit unbelastet etwas fragen
oder durchführen lassen können, was dann auch
bezahlt wird.
Ihre
Kunden kennen diese Situation durchaus auch selbst - ganz
egal, ob sie angestellt oder selbstständig sind. Dass
mit Anfragen Arbeit verbunden ist. Und dass viele einzelne
Handgriffe eben auch Zeit binden.
Haben
Sie also eine Leistung, bei der Sie viele Kleinst-Aufträge
zwischendurch für einen Kunden erledigen, dann sprechen
Sie mit diesem, dass Sie eine "Kleckerles"-Liste
führen, auf der Sie laufende Tätigkeiten notieren
und später eine Sammelrechnung stellen.
Tipp:
Wenn Sie selbst Dienstleister haben, bei denen das so läuft,
dann schlagen Sie von sich aus vor, dass dieser eine "Kleckerles"-Liste
schreibt, und erinnern Sie ihn auch, die aktuelle Kleinigkeit
gleich darauf zu notieren.
Machen
Sie klar, dass nun nicht jede Minute auf diese Liste kommt,
denn es gehört selbstverständlich zum normalen
Kundenkontakt und zum Service mit dazu, dass Sie Auskünfte
geben und nicht jede absolute Kleinigkeit auch abrechnen.
Aber das sollte ohnehin selbstverständlich sein, darüber
brauchen wir gar nicht weiter zu reden, gell?
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